Im Folgenden möchten wir Sie über die wichtigsten Anforderungen im Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) informieren.

 

A.  Allgemeine Informationen zur Entsorgung

-          Altgeräte sind einer von unsortiertem Siedlungsabfall getrennten Erfassung in speziellen Sammel- und Rückgabesystemen zuzuführen.

-          Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

-          Das in der Regel auf den Geräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne dient als Hinweis, dass das Gerät als Altgerät nicht über unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden darf.

B.  Informationen zur Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten für Endnutzer

Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben zu Altgeräten nach §§ 10 Abs. 3, 22 Abs. 1 ElektroG finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums ("Statistik").